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Der Verband Walliser Gemeinden wurde im Jahre 1997 in
Sitten gegründet. Er besteht in der Form eines Vereins im Sinne von
Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verband Walliser
Gemeinden hat zum Ziel, die Interessen der
Walliser Gemeinden gegenüber
dem Kanton sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen
erfolgreich und wirkungsvoll zu vertreten.
In sämtlichen anderen Westschweizerkantonen sowie in zahlreichen Kantonen
der deutschen Schweiz bestehen heute ebenfalls Gemeindeverbände, die
mit der Bündelung und Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder betraut
sind.
Sämtliche 160 Gemeinden des Kantons Wallis
sind Mitglieder des Verbandes.
Dies ist Zeichen für die breite Abstützung sowie hohe Legitimität
des Verbandes.
Mit der Einführung des neuen Artikels 50 der Bundesverfassung erfuhr
die Einflussnahme der Gemeinden bzw. derer Verbände auf die sie betreffenden
Entscheidfindungsprozesse eine grössere Gewichtung. Die Einführung
dieses Artikels zeigt die Wichtigkeit auf, die der Interessenvertretung für
die Gemeinden sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene zukommt.
Insbesondere vor dem Hintergrund der steten Überwälzung von neuen
Aufgaben auf die Gemeinden – als unterste Ebene des dreistufigen schweizerischen
Staatsgebildes – ist es unabdingbar, dass sich die Gemeinden Gehör
verschaffen für ihre Anliegen und ihre Interessen wirkungsvoll vertreten.
Neuigkeiten:
Die Angaben der Informationsplattform des Verbands Walliser Gemeinden werden
stetig ergänzt und aktualisiert.
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Verband Walliser Gemeinden
FCV-VWG
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