FCV-VWG | Postfach 685, 3900 Brig | +41 27 924 66 00 | info@fcv-vwg.ch

Stellungnahme des Verbandes Walliser Gemeinden zu ausgewählten Geschäften der Grossrats-Session vom Juni 2022

Gesetz über die Naturgefahren (GNGWB)

Gesetz über die Naturgefahren (GNGWB)

Der VWG unterstützt es, dass eines der Hauptziele der Gesetzesrevision darin besteht, der Eigenverantwortung der Individuen hinsichtlich Naturgefahren stärker Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere für Eigentümer ausserhalb der Bauzonen, weshalb der VWG Art. 4 Abs. 1e begrüsst (Die Privateigentümer von Gebäuden ausserhalb der Bauzone müssen sich selbst über die Gefahrensituation der Gebäude und deren Zugänge sowie der möglichen Entwicklung der Gefahrensituation informieren. Dasselbe gilt für die Zugänge).

Der VWG begrüsst es weiter, dass in Art. 48 Abs. 4 der Subventionsbeitrag von 70 Prozent der anerkannten Kosten für die Kontrolle und den Unterhalt der kommunalen Fliessgewässer und Seen sowie der Schutzbauten beibehalten wird. Damit wird einem grossen Anliegen der Gemeinden Rechnung getragen und Gefahren können vermieden werden. 

 

Gesetz über den Wald (kWaG)

Der VWG lehnt den in Art. 23 Abs. 2 vorgesehenen generellen Mindestabstand von 10 Metern von Bauten und Anlagen am Waldrand ab. Er spricht sich für die Version aus der ersten Lesung aus, wonach der Mindestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber Hochwald 10 Meter und gegenüber Nieder­wald 5 Meter beträgt. In begründeten Ausnahmefällen kön­nen auch kleinere Abstände bewilligt werden. 

 

Weiter begrüsst es der VWG, dass Art. 35 Abs. 2 gestrichen und damit die Verpflichtung zur Äufnung eines Forstreservefonds aufgehoben wird. Durch die Abschaffung des Fonds können die Waldeigentümer das derzeit blockierte Geld so investieren, wie sie es für sinnvoll halten. 

 

Im Weiteren unterstützt der VWG die Verankerung des vom Parlament in der letzten Novembersession verlängerten Dekrets (Beitragssatz von 98% an den anerkannten Kosten für die Schaffung, Erhaltung und Instandsetzung der Schutzwälder) im Gesetzentwurf, da die geplante Revision des Finanzierungssystems noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird. 

POSTULAT 2021.12.486: Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb.

Die Förderung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) soll auf eidgenössischer Ebene auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden (Anpassungen der Verordnung über die politischen Rechte VPR und Totalrevision der Verordnung über die elektronische Stimmabgabe VEleS). In diesem Rahmen kann sich jeder Kanton an einem E-Voting-Versuchsbetrieb beteiligen. Die Postulanten möchten durch den Staatsrat prüfen lassen, ob sich der Kanton Wallis an einem E-Voting-Versuchsbetrieb beteiligen könnte und wie sich der Kanton auf E-Voting vorbereiten kann. Der Verband der Walliser Gemeinden beurteilt das zukunftsträchtige E-Voting positiv und unterstützt das Postulat verbunden mit der Forderung, die Gemeinden frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.

POSTULAT 2021.12.501: Cyberkriminalität bei den Gemeinden

Die Postulanten fordern vom Kanton eine Prüfung von konkreten Sofortmassnahmen, mit denen er die Gemeinden im Kampf gegen die Cyberkriminalität unterstützen kann. Für die Gemeinden ist ein effektiver Schutz vor Cyberkriminalität sehr wichtig. Der Verband Walliser Gemeinden wirkt aktuell an einer vom Staatsrat einberufenen Arbeitsgruppe «Cybersicherheit Wallis» mit. Sie soll einen Aktionsplan erstellen, um die Widerstandsfähigkeit der Walliser Gemeinden gegen Cyberangriffe zu verbessern (vgl. Antwort des Staatsrates auf die Interpellation der Mai-Session 2022 «Cybersicherheit in den Gemeinden - Wie kann der Kanton den Prozess beschleunigen?»). Das Anliegen des Postulats wird in dieser Arbeitsgruppe bereits diskutiert und ist damit erfüllt.

POSTULAT 2021.12.556: Administrative und praktische Hürden für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts.

Die Postulanten verlangen in jeder Legislaturperiode eine Analyse aller potenzieller Hürden für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts. Mehrere Vorstösse im Grossen Rat haben sich in letzter Zeit mit diesem Thema befasst (z. B. Verlängerung der Fristen, Vereinfachung der brieflichen Stimmabgabe, etc.). Wichtig ist für den VWG einzig die Analyse des neu eingeführten Etikettensystems zur Identitätskontrolle. Der zuständige Staatsrat hat sich bereits einverstanden erklärt, spätestens nach zwei Jahren eine solche Situationsbeurteilung vorzunehmen. Der VWG lehnt deshalb das Postulat ab.

POSTULAT 2021.12.539: ICT-Support in Schulen auf Sek2.

Der Staatsrat wird im Postulat aufgefordert, eine Analyse über den erhöhten Bedarf des ICT-Supports an den Schulen auf Sekundarstufe 2 vorzunehmen. Die Postulanten schreiben, dass der Direktionsstundenpool dieser Schulen bisher nicht erhöht wurde, obwohl die Bedürfnisse in diesem Bereich stetig steigen. Der Grosse Rat hat im März 2022 die Förderung der digitalen Technologien an Walliser Schulen gutgeheissen. Sollen diese Ziele erreicht werden, braucht es in den Schulen auch auf Sek2-Niveau mehr Ressourcen. Der VWG beurteilt das Postulat daher positiv.

POSTULAT 2021.12.543: Familienexterne Betreuung - zu grosse Disparitäten zwischen den Walliser Gemeinden

Der Vorstoss verlangt vom Staatsrat eine Bestandesaufnahme der bestehenden Betreuungseinrichtungen im gesamten Kanton. Diese Liste der Tagesbetreuungsstrukturen ist vorhanden und lässt sich auf der Website des Kantons Wallis (Dienststelle für Jugend/Bereich Familienergänzende Betreuung) für das Ober-, Mittel- und Unterwallis konsultieren. Es wird ebenso eine Gesamtplanung gefordert sowie eine Bedürfnisanalyse, damit es in Zukunft nicht mehr zu Disparitäten zwischen den Gemeinden komme. 

Die familienergänzende Betreuung wird bereits heute kantonal erfasst und kontrolliert. Es ist aber nach wir vor die Aufgabe der Gemeinden, bedürfnis- und situationsgerecht auf die Betreuungsansprüche zu reagieren und die Angebote zu finanzieren. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle (Vereine, Private, Gemeinden selber...). Die Gemeindeautonomie muss auf jeden Fall gewahrt werden und es ist daher für den VWG nicht vorstellbar, dass der Kanton die Anzahl Betreuungsplätze vorschreibt. Die Gemeinden haben in den letzten Jahren viel geleistet. Beinahe jede Gemeinde hat ihr Betreuungsangebot ausgeweitet. Der VWG lehnt das Postulat daher ab.

POSTULAT 2021.12.559: Betreuungseinrichtungen für Kinder – endlich ein GAV.

Das Postulat möchte für die Erwerbstätigen in Betreuungseinrichtungen einen Gesamtarbeitsvertrag aushandeln lassen, damit im ganzen Kanton die gleichen Anstellungsbedingungen gelten. Der Vorstand des Verbandes der Walliser Gemeinden lehnt dieses Begehren ab und ist der Meinung, dass der Arbeitsmarkt in diesem Bereich gut funktioniert. Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sollen selber entscheiden dürfen, auf welche Art sie für fachkompetentes Personal in Betreuungseinrichtungen attraktiv sein wollen. 

POSTULAT 2021.12.531: Leitfaden für politische Plakatwerbung im Einklang mit der Strassensicherheit

Die Postulanten fordern einen Leitfaden für den ganzen Kanton, in dem die Regeln für Plakatwerbung entlang der Strassen vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. Der Grosse Rat hat in der Mai-Session 2022 ein Postulat angenommen, das eine Prüfung des Bewilligungsprozesses fordert. Der Staatsrat wurde aufgefordert, hierzu eine Antwort zu unterbreiten. Diese Antwort steht noch aus. Der VWG lehnt das Postulat ab und betont die Wichtigkeit, dass die Gemeinden die Plakatierung entlang von Gemeindestrassen selber regeln können. 

Stellungnahme

September 22

Stellungnahme

Mai 2022

Stellungnahme

März 22