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Stellungnahme des Verbandes Walliser Gemeinden zu ausgewählten Geschäften der Grossrats-Session vom Mai 2022

Änderung des Gesetzes über die Besoldung des Personals der obligatorischen Schulzeit und der allgemeinen Mittelschule und Berufsfachschule

Aufgrund von 2014 beschlossenen Sparmassnahmen (PAS1) wird seit dem 1. September 2015 die Anfangsbesoldung einer Lehrperson in einer öffentlichen Schule des Kantons in den ersten zwölf Monaten der Unterrichtstätigkeit um fünf Prozent reduziert. Der Grosse Rat stimmte im November 2020 einem Postulat zu, das vorschlägt, aus Gründen des Lehrkräftemangels auf diese Lohnreduktion zu verzichten. Falls die Massnahme dazu beiträgt, die Attraktivität des Lehrerberufs zu stärken und die Anstellung von neuen Lehrkräften zu erleichtern, unterstützt der Verband der Walliser Gemeinden diese Gesetzesänderung, die eine Aufhebung der 5-%-Klausel vorsieht.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine gleichzeitige Reduktion der Anzahl Lektionen für Primarlehrpersonen nicht zielführend ist, weshalb der VWG das entsprechende Postulat ablehnt. Eine Reduktion der Stunden führt dazu, dass es mehr Lehrpersonen braucht oder dass bei gleichbleibendem Lernstoff der Druck auf die Lehrpersonen steigt.

Postulat 2020.03.061: Mobile ID – Mehrwert für die digitale Beziehung zwischen Bürger und Staat.

Die Postulanten möchten die Zwei-Faktoren Authentifizierungsmethode Mobile ID, die eine gesicherte Verbindung und eine digitale Unterschrift ermöglicht, im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Kantonsverwaltung prüfen lassen und den Bürgerinnen und Bürgern deren Verwendung ermöglichen. Der VWG unterstützt das Postulat. Die elektronische Identifikation (eID), die Authentifizierung und die Signatur sind wichtige Voraussetzungen für die Umsetzung der kantonalen Digitalisierungsstrategie.

POSTULAT 2020.03.077: Berücksichtigung der Parkgebühren bei den Fahrkosten.

Das Postulat verlangt eine Erhöhung der steuerlich abziehbaren Fahrkosten im Rahmen der Berufskosten. Bisher beträgt diese Pauschale sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene CHF 0,70 pro Kilometer. Der Bund bereitet derzeit eine Revision der Steuergesetzgebung vor mit dem Ziel, den Abzug von Berufskosten zu vereinfachen. Aus heutiger Sicht ist dort keine Erhöhung der Abzüge für Fahrkosten vorgesehen. Die jährlich aktualisierten Berechnungen des Touring Clubs Schweiz zeigen, dass die Kosten pro Fahrzeugkilometer rund 70 Rappen betragen. Eine Erhöhung der Pauschale von 70 auf 80 Rappen hätte Steuerausfälle von CHF 3.4 Mio. zur Folge. Der Vorstand der Walliser Gemeinden lehnt das Postulat deshalb ab.

POSTULAT 2021.06.193: Für ein einheitliches E-Government-Portal

Die Einrichtung und der Betrieb eines gemeinsamen Portals für Kanton und Gemeinden ist ein Ziel der kantonalen E-Government-Strategie. Die Details werden im künftigen Gesetz über die digitale Verwaltung/Dienste geregelt, das zurzeit erarbeitet wird. Die Gemeinden sind in diesen Prozess integriert. Der Vorstand der Walliser Gemeinden begrüsst eine möglichst flächendeckende Einführung von E-Government und empfiehlt das Postulat zur Annahme. Es ist wichtig, dass Gemeinden vom Kanton in diesen Arbeiten die notwendige fachliche und finanzielle Unterstützung erhalten.

MOTION 2021.11.465: Beschleunigte Verfahren zur Erreichung der Energiewende – Kantonalen Spielraum nutzen!

Die Motionäre fordern eine massive Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für die Produktion erneuerbarer Energien (Wasser-, Wind- und Solarprojekte) durch eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung. Der Verband der Walliser Gemeinden begrüsst Massnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren und unterstützt deshalb die Motion. Er weist aber darauf hin, dass die Mitsprache und der Einbezug der betroffenen Gemeinden in jedem Fall gewährt und beibehalten werden muss.

Die entsprechende Standesinitiative verlangt vom Kanton das Bundesparlament aufzufordern, die notwendigen bundesrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Bewilligungsverfahren für die Produktion erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen. Auch die Standesinitiative wird vom VWG unterstützt, wobei darauf geachtet werden muss, die Mitsprache und den Einbezug der betroffenen Gemeinden nicht einzuschränken. 

MOTION 2021.11.385: Statistisches Rapportieren der Fristen der KBK

Die Motion stellt fest, dass die KBK bei ihren Entscheiden die bindenden Fristen nicht einhält und verlangt vom Staatsrat die Erstellung einer jährlichen Statistik, in welcher alle Entscheide der KBK umfassend aufgeführt werden (Daten der Schreiben der Bürger/Unternehmen, der Antwortschreiben, der Entscheide, der Mitteilungen an die Bürger/Unternehmen).

Der VWG unterstützt die Motion unter der Voraussetzung, dass die Erstellung einer solchen Statistik die KBK nicht übermässig administrativ belastet und die Statistik als Basis für Verbesserungsmassnahmen dient.

POSTULAT 2021.11.447: Kantonaler Plan zur Bekämpfung der Lichtverschmutzung

Das Postulat setzt sich gegen die Lichtverschmutzung ein und zeigt auf, dass 25 % der Stromrechnung einer Walliser Gemeinde von der Strassenbeleuchtung verursacht wird. Die Gemeinden sind sich der Problematik der Lichtverschmutzung bewusst und haben in den letzten Jahren mit verschiedenen Aktionen stark in die Verbesserung der Situation investiert. Der VWG lehnt es aber ab, Massnahmen in diesem Bereich für die Gemeinden gesetzlich vorzuschreiben. Es muss den Gemeinden überlassen bleiben, die passenden Massnahmen auf ihrem Gemeindegebiet umzusetzen. Eine allfällige Verpflichtung muss sich auf die kantonalen Behörden beschränken.

MOTION 2021.05.120: Zehn Tage für die Stimmabgabe

Art. 56 des Gesetzes über die politischen Rechte sieht vor, dass die Gemeinden bei einem zweiten Wahlgang die Wahlunterlagen spätestens 5 Tage vor dem Wahlsonntag zustellen müssen. Die Motion möchte bewirken, dass die Gemeinden ihren Stimmbürgern die Unterlagen zum zweiten Wahlgang schneller zustellen, so dass ihnen 8 bzw. 10 Tage Zeit bleibt, um zu wählen.

Die Frist zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang beträgt drei Wochen. Diese Zeit ist äusserst knapp. Nach der Hinterlegung der Listen muss vor allem in grösseren Gemeinden sehr viel Material gedruckt, verpackt und zugestellt werden. Es ist für diese Gemeinden kaum möglich, schneller zu werden. Wie der Staatsrat schreibt, haben Gründlichkeit und Sorgfalt höchste Priorität. Deshalb lehnt der VWG diese Motion bei gleichbleibender Zeitdauer zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang ab.

POSTULAT 2021.11.449: Demokratische Mitwirkung stärken

Das Postulat kritisiert die aufwändige Bewilligungspflicht beim Aufstellen von politischen Plakaten, die in einer Zustimmung der Gemeindebehörden, des Bodeneigentümers und der Ausstellung der kantonalen Bewilligung besteht. Sie verlangen, dass die doppelte Zustimmung von Gemeinde und Kanton sowie eine Erhebung von Gebühren entfallen sollen. Der Vorstand der Walliser Gemeinden ist jedoch der Meinung, dass die Bewilligungspflicht für Plakate wichtig ist, um einen Wildwuchs zu verhindern und lehnt das Postulat daher ab.

POSTULAT 2021.11.454: Videoüberwachung im öffentlichen Raum?

Seit 2017 ist es für eine Gemeinde nicht mehr möglich, durch den kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ein Gemeinde-Videoüberwachungsreglement homologieren zu lassen, da ein kantonales Videoüberwachungsgesetz fehlt. Die Überwachung beispielsweise von Abfall-Trennanlagen durch neu installierte Videoanlagen ist somit nicht mehr möglich. Das Postulat verlangt, für die verfahrene Situation eine Lösung zu finden und schlägt dem Staatsrat die Erarbeitung eines Musterreglements vor. Da eine Deblockierung notwendig ist, spricht sich der VWG für das Postulat aus. Auch ohne kantonales Videoüberwachungsgesetz sind kommunale Videoüberwachungsreglemente zu homologieren. Der VWG hofft zudem, dass das revidiert GIDA (Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung) mit einer Regelung und Klärung im Bereich der Videoüberwachung so rasch wie möglich in Kraft tritt.

POSTULAT 2021.11.463: Förderung und Unterstützung der Erdbebensicherheit kommunaler Gebäude.

Die Postulanten treten für konkrete und wirkungsvolle kantonale Anreiz- und Unterstützungsmassnahmen für die Verbesserung der Erdbebensicherheit kommunaler Gebäude ein. Der Verband der Walliser Gemeinden lehnt dieses Postulat ab. Es muss den Gemeinden überlassen sein zu entscheiden, welche Massnahmen sie ergreifen. Es braucht keine gesetzlichen Verpflichtungen. 

POSTULAT 2021.06.229: Medienkompetenz Lehrplan 21

Das Postulat verlangt vom Kanton zusätzliche Entlastungsstunden zur Umsetzung des Lehrplan-21-Ziels «Förderung der Medienkompetenz». Die Gewährung von Entlastungsstunden liegt jedoch in der Kompetenz der Gemeinden. Jede Gemeinde ist frei zu entscheiden, welche Bereiche sie besonders fördert. Diese Vielfalt soll auch weiterhin Platz haben. Während die Gemeinden für die Anschaffung und den Unterhalt der IT-Ausstattung zuständig sind, werden diese Auslagen durch den Kanton mit CHF 100.-pro Schüler/-in und CHF 250.-pro Lehrperson subventioniert. Zudem übernimmt der Kanton die Kosten der Lizenzen. Der VWG befürwortet das Postulat dahingehend, dass der Kanton die Gemeinden in den Massnahmen zur Erreichung der Vorgaben des Lehrplans 21 unterstützen soll. Es braucht einheitlichen Voraussetzungen in allen Gemeinden für die Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal, so dass niemand im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung benachteiligt wird. In keinem Fall darf die Annahme des Postulats jedoch die Gemeinden zur Finanzierung von weiteren Entlastungsstunden oder anderen Massnahmen zwingen.

Stellungnahme

September 22

Stellungnahme

Juni 2022

Stellungnahme

März 22