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Verband Walliser Gemeinden

Der Verband Walliser Gemeinden wurde im Jahre 1997 in Sitten gegründet. Er besteht in der Form eines Vereins im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. 

In sämtlichen anderen Westschweizerkantonen sowie in zahlreichen Kantonen der deutschen Schweiz bestehen heute ebenfalls Gemeindeverbände, die mit der Bündelung und Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder betraut sind.

Sämtliche 122 Gemeinden des Kantons Wallis sind Mitglieder des Verbandes. Dies ist Zeichen für die breite Abstützung sowie hohe Legitimität des Verbandes.

Mit der Einführung des neuen Artikels 50 der Bundesverfassung erfuhr die Einflussnahme der Gemeinden bzw. derer Verbände auf die sie betreffenden Entscheidfindungsprozesse eine grössere Gewichtung. Die Einführung dieses Artikels zeigt die Wichtigkeit auf, die der Interessenvertretung für die Gemeinden sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene zukommt. Insbesondere vor dem Hintergrund der steten Überwälzung von neuen Aufgaben auf die Gemeinden – als unterste Ebene des dreistufigen schweizerischen Staatsgebildes – ist es unabdingbar, dass sich die Gemeinden Gehör verschaffen für ihre Anliegen und ihre Interessen wirkungsvoll vertreten.

Ziele

Der Verband Walliser Gemeinden hat folgende Ziele:

  • Die Vertretung der berechtigten Interessen der Mitgliedergemeinden;
  • Die Förderung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedergemeinden;
  • Die Positionierung im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren;
  • Die Vertretung der Mitgliedergemeinden und derer Interessen bei den kantonalen Behörden und den öffentlichen sowie privaten Organisationen und Institutionen.

MITGLIEDER VWG

Sämtliche 122 Gemeinden des Kantons Wallis sind Mitglieder des Verbandes. Dies ist Zeichen für die breite Abstützung sowie hohe Legitimität des Verbandes.

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